Von der Begründung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisse - ich berate und vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Hierzu gehören
z.B.:
- Erstellung oder Prüfung von Anstellungsverträgen
- Beratung und Betreuung bei Problemen oder Fragen im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses oder bei dessen Beendigung, z.B.
- Urlaubsanspruch
- Abmahnungen
- Versetzung
- Teilzeitanspruch
- Elternzeit
- Kündigungsschutzverfahren
- Erstellung und Prüfung von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen
- Prüfung von Arbeitszeugnissen